Unternehmensfinanzierung durch Börsengang

Lohnt sich der Börsengang?
Erfolgreiche mittelständische Unternehmen in Wachstumsbranchen bekommen früher oder später Probleme mit der Unternehmensfinanzierung: Neue Produktionskapazitäten, mehr Mitarbeiter, Geld für die Forschung – das alles verschlingt Geld, während sich die finanziellen Erfolge erst später einstellen.

Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung durch Kredite sind beschränkt, vor allem dann, wenn sinnvolle Bilanz- und Finanzierungsregeln auch in einer Expansionsphase beachtet werden. Auch die Stärkung des Eigenkapitals kommt als Grund für einen Börsengang in Betracht, erklären die Experten von www.europakredit.com.

Zuerst die passende Rechtsform wählen

An der Börse werden Aktien gehandelt. Bevor ein Unternehmen an die Börse gehen kann, benötigt es zunächst eine entsprechende Unternehmensform. Neben der Aktiengesellschaft (AG) sind das nach deutschem bzw. europäischem Recht auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Europäische Gesellschaft (SE, das steht für die lateinische Bezeichnung Societas Europaea).

Für diese Rechtsformen bestehen komplexe gesetzliche Anforderungen, für die AG beispielsweise ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro, die Eintragung ins Handelsregister und die Bildung der drei Organe Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.

Börsenreife gründlich testen

Ist das Unternehmen börsenreif?Eine AG muss nicht zwingend an der Börse notiert sein. Die Aktien können zum Beispiel komplett im Besitz der Gründer oder einer Muttergesellschaft sein. Vor einem Börsengang ist zunächst festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt reif für die Börse ist. Diese Frage kann sehr umstritten sein.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Deutsche Bahn AG, 1994 als Nachfolgerin des Staatsunternehmens Deutsche Bundesbahn gegründet. Eine Kapitalprivatisierung – also der Börsengang – wurde zehn Jahre nach der Gründung angestrebt und mehrfach angekündigt, zuletzt aber auf unbestimmte Zeit verschoben.

Der simple Grund: Niemand hält mittlerweile die Bahn ernsthaft für börsenreif. Das Unternehmen selbst und auch die meisten Banken verfügen nicht über die nötige Expertise, um die Erfolgschancen eines Börsengangs zu beurteilen.

Der Börsenkandidat sollte deshalb einen sogenannten IPO-Experten beauftragen. Die Abkürzung steht für Initial Public Offering, die Erstplatzierung von Aktien an der Börse. Der Sachverständige bewertet das Unternehmen nach verschiedenen Methoden, beurteilt seine Stärken und Schwächen auch im Vergleich zu Mitbewerbern, deren Anteile bereits an einer Börse notiert sind.

Gleichzeitig analysiert er das Branchenumfeld, aber auch die Situation an der Börse selbst – ein Börsengang mitten in einer Finanzkrise wäre beispielsweise keine gute Idee. Am Ende des Börsenreifetests steht eine recht konkrete Vorstellung über den Unternehmenswert und den Kapitalzufluss, den der Unternehmer von einem Börsengang erwarten kann.

Mehr zum Thema:
Grundlegendes Verständnis: Was ist ein Startup?

Zeit und Geld einplanen

Was passiert nach dem Börsengang?In vielen Fällen macht es Sinn, den IPO-Berater über den Test der Börsenreife hinaus zu beschäftigen und ihn mit der Steuerung des weiteren Prozesses zu beauftragen. Er hilft, die Emissionsbanken auszuwählen, also die Banken, die den Börsengang begleiten. Diese Dienstleistung kostet Geld, üblich sind vier bis sechs Prozent des Emissionsvolumens. Vielleicht kann der IPO-Berater mit seiner Marktkenntnis den Preis ein wenig drücken.

Mit der Auswahl der Banken, in der Regel vertreten durch einen Konsortialführer, ist der Börsengang aber längst noch nicht in trockenen Tüchern. Der Kreis möglicher Aktionäre ist festzulegen, zum Beispiel Fondsgesellschaften, privater Streubesitz und Mitarbeiterbeteiligungen. Finanzanalysen werden erstellt, in der Presse und auf Roadshows wird der Börsenneuling präsentiert. Der Emissionspreis, also der Preis einer Aktie am ersten Handelstag, wird in der Regel nicht festgeschrieben, sondern als erwartete Bandbreite angegeben.

Innerhalb einer Zeichnungsfrist können sich künftige Aktionäre dazu verpflichten, eine bestimmte Zahl von Aktien zu einem definierten Maximalpreis abzunehmen. Ist der Börsengang überzeichnet, gibt es also mehr Interessenten als Aktien, legen die Konsortialbanken eine Zuteilung fest. Vom Start des Börsenreifetests bis zur Zuteilung kann gut ein Jahr vergehen.