Beteiligung beschreibt den kapitalmäßigen Anteil eines Kapitalgebers an einem Unternehmen, d.h. Personen- und Kapitalgesellschaften, und wesentliche Beeinflussung dessen durch den Grad der Beteiligung. Zum Einen wird hier die Beteiligung seitens eines Investors als auch die Beteiligung eines Unternehmens betrachtet.
Grundsätzlich unterscheidet man bezüglich der ersten Gruppe zwei Arten: offene und stille Beteiligung.
Offene Beteiligung
Ein Kapitalgeber beteiligt sich an einem Unternehmen durch zusätzliches Einbringen von Gesellschaftskapital. Dadurch wir er zum Mitunternehmer und kann wesentlich beeinflussen.
Stille Beteiligung
Der Investor bringt nur für eine bestimmte Laufzeit Kapital ein und wird nicht direkt Gesellschafter, d.h. er bleibt anonym und wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Bezüglich der Unternehmensbeteiligung bedeutet dies, dass sich Gesellschaften an anderen Gesellschaften kapitalmäßig beteiligen und diese, je nach Umfang der Beteiligung, erheblich beeinflussen können. Das Ausmaß kann zwischen wenigen Prozenten und 100 % liegen, wobei man in der Regel erst ab einem 25 %-igen Anteil von Beteiligung spricht. Ist ein Unternehmen zu 100 % integriert, dann liegt ein Tochterunternehmen vor. Das Volumen wird unter Anderem aus der Bilanz des Kapitalgebers ersichtlich.
Zu den Vorteilen einer Beteiligung gehören:
– Anspruch auf Beteiligung an den erwirtschafteten Erträgen
– Beeinflussung der Unternehmenspolitik
– Beteiligung am Liquidationserlös
Nachteilig zu betrachten ist:
– Kapitalaufwand
– Risiko des Kapitalverlustes (Insolvenz etc.)
– negative Erträge -> Kapitalminderung
Der Artikel ist im Original erschienen unter http://www.finanz-lexikon.de/beteiligung_1092.html