Gewerbe anmelden – so geht`s

In Deutschland muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung durchführen. Diese Anmeldung ist die einzige Möglichkeit einen Gewerbeschein zu erhalten.

Viele Menschen spielen im Laufe ihres Lebens mit dem Gedanken der Selbständigkeit im Beruf. Dabei kann der Wunsch, die ganz eigenen Geschäftsideen in die Tat umzusetzen, aus völlig verschiedenen Motivationen heraus entstehen. Die einen wollen der Tristesse der Arbeitslosigkeit entfliehen und wieder eine Lebensperspektive finden, andere wiederum möchten etwas Eigenes auf die Beine stellen und dabei die ganz persönliche Kreativität sowie Lebens- und Arbeitsphilosophie mit ins Spiel bringen.

Wenn Sie auch den Gedanken der Selbständigkeit in sich tragen, ist es sinnvoll vorab zu prüfen, ob ein Unternehmergeist in Ihnen steckt und ob Sie den gestellten Anforderungen gewachsen sind. Das Ausprobieren einer nebenberuflichen oder einer teilweisen Selbständigkeit wäre dann für Sie von Vorteil. Haben Sie den unbedingten Wunsch nach einem beruflichen Neustart und möchten die Existenzgründung wagen, dann müssen Sie zuerst ein Gewerbe anmelden.

Wann erfolgt die Gewerbeanmeldung und wer beantragt diese?

Historische Gewerbeanmeldung
Historische Gewerbeanmeldung

In Deutschland muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbeanmeldung durchführen. Diese Anmeldung ist die einzige Möglichkeit einen Gewerbeschein zu erhalten. Und doch gibt es einige Berufsgruppen, die eine Ausnahme darstellen. Dazu gehören zum Beispiel freiberufliche Tätigkeiten zu denen ärztliche, künstlerische oder heilpraktische Dienstleistungen zählen.

Auch wer als Architekt, Rechtsanwalt, Ingenieur oder Wirtschaftsprüfer tätig ist, muss kein Gewerbe anmelden. Bei diesen Berufsgruppen wird davon ausgegangen, dass sie eine bestimmte Begabung, exzellentes Fachwissen sowie eine hohe Qualifikation besitzen. Weiterhin benötigen land- und forstwirtschaftliche Berufe sowie Tätigkeiten im Bergbau oder der Fischerei, die eine sogenannte Urproduktion betreiben, keinen Gewerbeschein.

Das bedeutet keineswegs, dass die genannten Berufsgruppierungen niemanden Rechenschaft ablegen müssen. Die Ausübungspraktiken werden auf anderem Wege überwacht und eine Anmeldung beim Finanzamt ist zwingend notwendig.

Wenn Sie als selbständiger Handwerker tätig sein möchten, dann reicht eine Gewerbeanmeldung alleine nicht aus. Der erste Schritt in Richtung Selbständigkeit geht direkt zur Handwerkskammer, dort erfolgt nach Vorzeigen der Handwerkskarte die Eintragung in die sogenannte Handwerkerrolle. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, muss das Gewerbe bei Einzelunternehmen vom Inhaber und bei Personengesellschaften durch Geschäftsführer oder geschäftsführende Gesellschafter beantragt werden.

Gewerbe anmelden – Kosten und Ansprechpartner

Im Grunde ist eine Gewerbeanmeldung relativ einfach. Nicht immer müssen Sie die zuständige Behörde persönlich aufsuchen, sondern können ganz bequem von zu Hause aus die erforderlichen Anträge ausfüllen und schriftlich oder online einreichen. Wenn Sie ein Gewerbeamt aufsuchen sollten Sie einige wichtige Unterlagen unbedingt dabei haben. Dazu zählen das ausgefüllte Formular, ein Identitätsnachweis durch Reisepass oder Personalausweis sowie eventuell vorhandene Nachweise und Genehmigungen.

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Weiterhin könnten ein Handelsregisterauszug und bei ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt werden. Wenn Sie gut vorbereitet Ihrem Termin entgegensehen, dann verkürzt sich die Wartezeit erheblich und nach einer halben Stunde haben Sie alles erledigt. Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, dann verlangt die zuständige Behörde eine Bearbeitungsgebühr.

Die Höhe hängt vom jeweiligen Bundesland und Wohnort ab und kann zwischen 15 und 65 Euro liegen und ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ gering. In einigen Bundesländern variiert auch die Zuständigkeit der Behörden. So werden behördliche Angelegenheiten manchmal über die einzelnen Orts-oder Bezirksämter, Ordnungsämter oder Gewerberegister geregelt.