Gewerbeversicherungen richtig auswählen

Versicherungen für Unternehmen (Gewerbeversicherungen) sind natürlich etwas komplizierter als Privatversicherungen, letztendlich aber auch kein Hexenwerk. Vielfach gibt es Parallelen zu bekannten Verträgen. Wer sich vorher gut informiert, kann wichtige von unwichtigen Verträgen unterscheiden.

Gewerbeversicherung für Unternehmer

Ohne Haftpflichtversicherung läuft nichts

Selten sind sich Verbraucherschützer und Versicherungen einig, aber bei der Haftpflichtversicherung ziehen sie an einem Strang: Eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ohne sie sollte eigentlich niemand leben und arbeiten. Schon bei leichter Fahrlässigkeit, einem kleinen Missgeschick, sieht das Gesetz Ansprüche des Geschädigten in unbegrenzter Höhe vor. Der Schuldner haftet mit seinem gesamten Vermögen und allem, was er oberhalb von Pfändungsfreigrenzen künftig verdient.

Die richtige Versicherung als Unternehmer findenWas im Privatleben die Privathaftpflichtversicherung leistet, deckt für Unternehmer die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Die Beiträge dieser Gewerbeversicherung richten sich nach der Betriebsgröße, gemessen an Beschäftigtenzahl, Lohnsumme oder Jahresumsatz. Versicherte Personen sind sowohl der Inhaber als auch die Betriebsangehörigen für Schäden, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Wie jede Haftpflichtversicherung umfasst die BHV die Prüfung der Haftung, Geldersatz für berechtigte Ansprüche und eine passive Rechtsschutzfunktion für unberechtigte Forderungen. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung als Ergänzung kann hinzugenommen werden, wenn Sie sich auch gegen die Kosten einer aktiven Verfolgung eigener Ansprüche versichern möchten. Je nach Betriebsart ist es sinnvoll, die BHV zu ergänzen um Spezialdeckung wie etwa eine Umwelt- oder Produkthaftpflichtversicherung.

Sachversicherungen für Gebäude und Inhalt

Auch Unternehmensgebäude sollten versichert werdenDie übliche Inhaltsversicherung für Gewerbebetriebe entspricht in ihrem Deckungsumfang in etwa der Hausratversicherung. Sie bezieht sich auf benannte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Erweiterung auf zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung durch Hochwasser und Starkregen, Erdbeben und einige Ereignisse mehr ist vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetter dringend zu empfehlen.

Versichert sind die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Rohstoffe, Waren und sonstige Vorräte. In den Vertrag eingeschlossen sind zusätzlich diverse Kostenpositionen, zum Beispiel Aufräumungskosten und Wiederherstellungskosten für Datenträger, Akten und Pläne. Außerhalb der Betriebsräume haben Sie Versicherungsschutz über die Außenversicherung – aber nur, wenn eine versicherte Gefahr vorliegt. Einbruchdiebstahl ist beispielsweise stets an den Einbruch in ein Gebäude gebunden.

Sind Sie häufig mit dem Auto unterwegs, zum Beispiel zu Baustellen, gibt es für Werkzeuge und dergleichen eine Autoinhaltsversicherung. Sie ist vergleichbar mit der privaten Reisegepäckversicherung. Technische Einrichtungen lassen sich über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung gegen fast alle unvorhergesehenen Schäden versichern, zum Beispiel durch Bedienungsfehler.

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Sind Sie Eigentümer des Gebäudes, in dem sich Ihr Betrieb befindet? Dann raten Versicherungsexperten zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Sie funktioniert ähnlich der Wohngebäudeversicherung mit einer Summenermittlung auf Basis des Versicherungswerts im Jahr 1914, kann aber auch mit fester Versicherungssumme oder nach sogenannten Wertzuschlagsklauseln in Preisen eines anderen Jahres genommen werden.

Die feuerfeste Bilanz

Keine Entsprechung im Bereich der Privatversicherungen hat die Ertragsausfallversicherung, auch bekannt als Betriebsunterbrechungsversicherung. Hier sind entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten versichert, wenn Ihr Betrieb nach einem Sachschaden aufgrund einer versicherten Gefahr stillsteht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Sie beispielsweise Arbeitnehmer nach einem Brand weiterhin bezahlen, auch wenn sie nicht arbeiten. Wahrscheinlich wollen Sie qualifiziertes Personal sogar behalten. Mieten, Grundgebühren für Strom, fixe Lizenzkosten usw. laufen ebenfalls weiter, obwohl Sie nichts verdienen.

Das alles zahlt die Ertragsausfallversicherung, vor allem übernimmt sie aber Mehrkosten, die Sie aufwenden, um den Betrieb aufrecht zu erhalten und das Feld nicht der Konkurrenz zu überlassen. Das sind zum Beispiel Mieten für andere Räume, Kosten für den Ankauf von Vorprodukten und den zugehörigen Transport oder Überstundenzuschläge, um den Sachschaden schneller zu beheben.